Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer verpflichtet, seine körperliche Leistungsfähigkeit während der Erbringung der Arbeitsleistung nicht zu beeinträchtigen. Tut er dies dennoch, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen dies auf die Arbeitspflicht und die Entgeltpflicht hat. Zusätzliche Fragen stellen sich, wenn die Arbeitsunfähigkeit ihre Ursache in der Einhaltung von religiösen Fastenbestimmungen hat.