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Sozialplanleistungen: Zulässige Gestaltungsmöglichkeiten

ArbeitsrechtRA MMag. Marco RieglerRdW 2013/223RdW 2013, 215 Heft 4 v. 17.4.2013

Gerade bei Sozialplänen ist deren Geltungsbereich bzw die Abgrenzung der davon umfassten Arbeitnehmer(-gruppen) sowie die Festlegung von Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen aus dem Sozialplan ein wichtiges Thema. Im gegenständlichen Fall, in dem es nur um diese Fragen ging, hat der OGH in seiner Entscheidung vom 26. 11. 2012, 9 ObA 129/12d11Der Autor hat den beklagten Dienstgeber im Verfahren anwaltlich vertreten. klargestellt, dass ein Sozialplan danach differenzieren darf, ob eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses "auf Initiative" des Dienstnehmers oder des Dienstgebers erfolgte. Die Vorinstanzen befassten sich außerdem damit, ob der Ausschluss von Arbeitnehmern aus dem Sozialplan, die das Regelpensionsalter erreicht haben, alters- oder geschlechtsdiskriminierend ist. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit beiden Rechtsfragen auseinander.

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