vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGH: Wechselbürgschaft - internationale Zuständigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/222RdW 2013, 214 Heft 4 v. 17.4.2013

VO (EG) 44/2001: Art 5, Art 15

1. Der bloße Umstand, dass der Wechselbürge eine natürliche Person ist, genügt nicht, um seine Eigenschaft als Verbraucher iSv Art 15 Abs 1 VO (EG) 44/2001 (Zuständigkeit bei Verbrauchersachen) zu belegen.

Nicht als Verbraucher iSd Art 15 Abs 1 VO (EG) 44/2001 kann eine natürliche Person angesehen werden, die mit einer Gesellschaft beruflich oder gewerblich eng verbunden ist - etwa als deren Geschäftsführer oder Mehrheitsbeteiligter -, wenn sie eine Wechselbürgschaft für einen Wechsel übernimmt, der als Garantie für die Verbindlichkeiten dieser Gesellschaft aus einem Kredit begeben wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte