vorheriges Dokument
nächstes Dokument

GesBR: Gesellschafter-Ausschluss

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/212RdW 2013, 207 Heft 4 v. 17.4.2013

ABGB: § 1210

ZPO: § 228

1. Hat ein befristet ausgeschlossener GesBR-Gesellschafter (hier: einer Jagdgesellschaft) nach Ablauf der Befristung Feststellungsklage dahin gehend erhoben, dass der zeitliche Ausschluss rechtsunwirksam gewesen sei, ist sein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung zu bejahen. Ein nicht beseitigter zeitlicher Ausschluss könnte dem GesBR-Gesellschafter Nachteile im Rahmen des Gesellschaftsverhältnisses bringen, wenn es allenfalls in Zukunft zu einem neuerlichen Ausschlussverfahren gegen ihn kommen würde. Dem Gesellschafter ist daher durchaus zuzugestehen, gerichtlich klären zu lassen, ob der Beschluss über seinen zeitlichen Ausschluss rechtmäßig zustande gekommen und damit wirksam geworden ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte