ABGB: §§ 6, 914
GmbHG: § 4
Keine aufzugreifende Fehlbeurteilung: Die Bestimmung des Gesellschaftsvertrags, wonach bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters oder Zwangsvollstreckung in seinen Geschäftsanteil sein Anteil als den übrigen Gesellschaftern zur Übernahme angeboten gilt, bezieht sich nur auf wirtschaftliche Schwierigkeiten des Gesellschafters, erfasst aber nicht den hier vorliegenden Fall, dass eine Zahlung zunächst aufgrund eines Missverständnisses unterblieb und noch vor Zustellung der Exekutionsbewilligung geleistet wurde.