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Zuviel ausbezahlte Abfertigung Neu - Rückzahlungspflicht?

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/159RdW 2013, 154 Heft 3 v. 18.3.2013

Erste Rsp zur Rückforderung einer nach § 17 Abs 1 Z 1 BMSVG ausbezahlten Abfertigung bei nachträglicher Korrektur des Beitragsgrundlagennachweises durch den AG

BMSVG § 17

Hat eine Betriebliche Vorsorgekasse einem AN nach der Beendigung seines Dienstverhältnisses sein Abfertigungsguthaben gem § 17 Abs 1 Z 1 BMSVG als Kapitalbetrag ausbezahlt und stellt sich nachträglich heraus, dass die Höhe des Kapitalbetrages falsch berechnet wurde, richtet sich die Beurteilung des Rückforderungsanspruchs der Vorsorgekasse nach arbeitsrechtlichen Kriterien.

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