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Einklagung offener BMSVG-Beiträge nach DV-Ende

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/160RdW 2013, 154 Heft 3 v. 18.3.2013

BMSVG § 6

Hat der AG aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils bzw gerichtlichen Vergleichs noch Beiträge nach dem BMSVG für bereits vergangene Beitragszeiträume aus einem bereits beendeten Arbeitsverhältnis zu leisten, sind diese Beiträge gem § 6 Abs 3 BMSVG als Abfertigung direkt an den AN auszuzahlen. Aus dem Zweck dieser Bestimmung, Verwaltungskosten und unnötigen administrativen Aufwand zu sparen, folgt, dass Entgeltansprüche und BMSVG-

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