Im Verfahren über die Berufung gegen den Bescheid, mit dem ein Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens abgewiesen hat, kommt dem UFS keine Zuständigkeit zu, über eine amtswegige Wiederaufnahme abzusprechen.
Im Verfahren über die Berufung gegen den Bescheid, mit dem ein Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens abgewiesen hat, kommt dem UFS keine Zuständigkeit zu, über eine amtswegige Wiederaufnahme abzusprechen.