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Rückstellungen für Aufwendungen zukünftiger Betriebsprüfungen - Neue Akzente durch den BFH

SteuerrechtDr. Kornelia WittmannRdW 2013/50RdW 2013, 51 Heft 1 v. 24.1.2013

Am 6. 6. 2012 hat der deutsche Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung und der Auffassung der deutschen Finanzverwaltung entschieden, dass in Fällen von Großbetrieben die Bildung von Rückstellungen für Aufwendungen einer zukünftigen Außenprüfung auch ohne eine zuvor ergangene Prüfungsanordnung erlaubt ist. Dieser Beitrag analysiert die BFH-Entscheidung und beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit daraus Indikationen für Österreich abgeleitet werden können.

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