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VwGH: Beugestrafen des Exekutionsverfahrens keine Betriebsausgaben

SteuerrechtRdW 2013/49RdW 2013, 50 Heft 1 v. 24.1.2013

Beugestrafen nach der Exekutionsordnung werden steuerlich gleich behandelt wie die in einem Strafverfahren verhängten Strafen.

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