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Werbebeschränkung für Ärzte - Verstoß durch einen Dritten

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/33RdW 2013, 28 Heft 1 v. 24.1.2013

ÄrzteG § 53

Die Werbebeschränkung für Ärzte liegt va im Interesse der Allgemeinheit, sich bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen von sachlichen Erwägungen leiten zu lassen; dass sie nur aus Gründen des Gesundheitsschutzes erfolgen dürfte, ist nicht richtig.

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