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VwGH zu nicht wesentlich beteiligten GmbH-Geschäftsführern

SteuerrechtRdW 2013/739RdW 2013, 751 Heft 12 v. 17.12.2013

Der VwGH hob eine Entscheidung des UFS zu Bezügen eines bloß zu ca 2 % beteiligten GmbH-Geschäftsführers auf. Sollte keine Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag vereinbart sein, kann der Tatbestand des § 25 Abs 1 Z 1 lit b EStG 1988 nicht gegeben sein.

Der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH, Herr Mag. T, war zu ca 2 % an der GmbH beteiligt.

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