Die für das Gesellschaftsvermögen einer Mitunternehmerschaft zur Anwendung kommende Gewinnermittlungsart gilt auch für das Sonderbetriebsvermögen. Pauschalierungsregelungen gelten somit auch Sonderbetriebsausgaben ab.
Die für das Gesellschaftsvermögen einer Mitunternehmerschaft zur Anwendung kommende Gewinnermittlungsart gilt auch für das Sonderbetriebsvermögen. Pauschalierungsregelungen gelten somit auch Sonderbetriebsausgaben ab.