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Fremdübliches Entgelt - bemessen nach AfA und Sanierungskosten?

SteuerrechtW. DoraltRdW 2013/683RdW 2013, 698 Heft 11 v. 18.11.2013

Der Steuerpflichtige hat seiner Ehefrau entgeltlich den Fruchtgenuss an einer Liegenschaft eingeräumt. Die Höhe des Entgelts wurde ausdrücklich nach der AfA und den Sanierungskosten (Zehntelabschreibung) bemessen.

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