Der Steuerpflichtige hat seiner Ehefrau entgeltlich den Fruchtgenuss an einer Liegenschaft eingeräumt. Die Höhe des Entgelts wurde ausdrücklich nach der AfA und den Sanierungskosten (Zehntelabschreibung) bemessen.
Der Steuerpflichtige hat seiner Ehefrau entgeltlich den Fruchtgenuss an einer Liegenschaft eingeräumt. Die Höhe des Entgelts wurde ausdrücklich nach der AfA und den Sanierungskosten (Zehntelabschreibung) bemessen.