Kommt es zur Realteilung einer Freiberufler-Personengesellschaft (mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) und führen die Nachfolgebetriebe wieder eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, muss auf den Stichtag der Realteilung rechnerisch ein doppelter Wechsel der Gewinnermittlung vorgenommen werden.