Der österreichische Dienstnehmer nahm eine Stelle in Irland an und war dort über zwei Jahre tätig. Trotz der Begründung eines Wohnsitzes in Irland ist er weiterhin in Österreich ansässig.
Ein in Österreich nichtselbstständig tätiger Tischler wurde im März 2005 arbeitslos und bezog bis Mitte September 2005 Arbeitslosengeld.