Aus einer massiven gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung des Steuerpflichtigen kann sich die Notwendigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers ergeben.
Ein Journalist nahm ein Dienstverhältnis als "Kommunikationsleiter" der P-AG an. Seine Tätigkeit bestand im Wesentlichen darin, die AG nach außen (in den Medien, gegenüber der Presse etc) positiv darzustellen.