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Fragen der Haftung des AMS

ArbeitsrechtDr. Andreas GerhartlRdW 2013/603RdW 2013, 611 Heft 10 v. 17.10.2013

Zur Frage einer etwaigen Haftung des AMS liegt (mE erstaunlich) wenig Rsp vor. Der folgende Beitrag versucht sich dieser Frage anhand von in der Praxis typischerweise auftretenden Sachverhaltskonstellationen anzunähern.

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