Zur Frage einer etwaigen Haftung des AMS liegt (mE erstaunlich) wenig Rsp vor. Der folgende Beitrag versucht sich dieser Frage anhand von in der Praxis typischerweise auftretenden Sachverhaltskonstellationen anzunähern.
Zur Frage einer etwaigen Haftung des AMS liegt (mE erstaunlich) wenig Rsp vor. Der folgende Beitrag versucht sich dieser Frage anhand von in der Praxis typischerweise auftretenden Sachverhaltskonstellationen anzunähern.