Gefälligkeitskrankmeldungen gesunder Patienten verursachen Arbeitgebern und Krankenkassen jährlich enorme Schäden. Neben möglichen arbeitsrechtlichen, strafrechtlichen sowie disziplinären Konsequenzen1 kann die Ausstellung von Gefälligkeitsattesten auch die Kündigung des mit dem Arzt abgeschlossenen Kassenvertrages zur Folge haben. In der Entscheidung R5-BSK/12 hat die Bundesschiedskommission ausgesprochen, dass unrichtige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen eine schwerwiegende Vertrags- und Berufspflichtverletzung darstellen, die die Krankenkasse schon bei der erstmaligen Verfehlung zur Kündigung des Einzelvertrages berechtigen. Dabei ist zur Aufdeckung dieser Verfehlungen auch der Einsatz von Testpatienten ("Mystery Checks") zulässig.