UrlG: §§ 7, 10
KV-Hotel- und Gastgewerbe/Arbeiter: Pkt 8
Eine All-in-Vereinbarung, die auch den Anspruch des AN auf eine Urlaubsersatzleistung für offene Urlaubsansprüche bei Beendigung des Dienstverhältnisses umfasst und diese durch ein höheres laufendes Entgelt ersetzt, verstößt gegen das Ablöseverbot des § 7 UrlG und ist nichtig.