GmbHG § 15 Abs 1, § 39
Ist alleinige Gesellschafterin der bekl GmbH eine Wirtschaftstreuhand-GmbH als Treuhänderin, kann die nachträgliche Vereinbarung eines Geschäftsführerentgelts zwischen dem Geschäftsführer der GmbH und einem selbstständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der Treuhänderin getroffen werden.