GmbHG § 93
Der Bestand einer Haftpflichtversicherung, die eine allfällige Ersatzpflicht der sich in Liquidation befindlichen Gesellschaft in einem gegen sie anhängigen Zivilprozess deckt, steht der Löschung der Gesellschaft entgegen.
OGH 16. 2. 2012, 6 Ob 265/11f