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Lehrlinge: Berufsschule und Arbeit im Betrieb

ArbeitsrechtDr. Florian MosingRdW 2012/443RdW 2012, 417 Heft 7 v. 16.7.2012

Sowohl das BAG als auch das KJBG enthalten Bestimmungen, wann ein Lehrling aufgrund des Entfalls von Unterrichtszeiten im Betrieb eingesetzt werden darf. Die diesbezüglichen Gesetzesvorgaben sind allerdings kompliziert und die tatsächliche Einsatzmöglichkeit hängt maßgeblich vom Berufsschultyp ab, den der Lehrling besucht.

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