Zur Auslegung von KollV bzw BetrV besteht zwar eine Fülle von Judikatur, die darin enthaltenen Statements beziehen sich aber vielfach bloß auf die Anwendbarkeit einzelner Interpretationsmethoden auf eine bestimmte Sachverhaltskonstellation. Der folgende Beitrag versucht daher, die Rsp zu diesem Thema aufzuarbeiten und zu strukturieren.