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VwGH: Provisionen für abstrakte Leistungen nur bei exakter Leistungsbeschreibung absetzbar

SteuerrechtRdW 2012/185RdW 2012, 187 Heft 3 v. 20.3.2012

Um Zahlungen an Empfänger im Inland oder Ausland für abstrakte Leistungen, wie Kontaktvermittlung, Know-how-Überlassung, "Bemühungen" uÄ als Betriebsausgaben absetzen zu können, muss der Zahlende die erhaltenen Leistungen exakt und nachvollziehbar beschreiben.

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