Die Liebhabereirichtlinien 1997 sind "in die Jahre gekommen": Einerseits hat die Rechtsprechung das Liebhabereirecht mittlerweile entscheidend weiterentwickelt, andererseits erschien es geboten, die bisherige Beurteilung in einigen Punkten zu modifizieren. Das BMF hat daher mit den Liebhabereirichtlinien 2012 (im Folgenden LRL 2012) eine Generalüberholung vorgenommen.