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VwGH: Keine Steuerbefreiung für garantierte Trinkgelder

SteuerrechtRdW 2012/186RdW 2012, 187 Heft 3 v. 20.3.2012

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gegenüber die Garantie für eine bestimmte Trinkgeldhöhe abgibt, stellt das Trinkgeld steuerpflichtigen Arbeitslohn dar.

Arbeitgeberin war eine GmbH, die gewerblich Kartenspielertische "zur Verfügung stellte". Zur Abwicklung des Spiels beschäftigt sie Dienstnehmer, die als "Spielleiter" tätig waren.

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