Kosten für die Fahrten zu einem in Zeiten der Arbeitslosigkeit vom AMS (Arbeitsmarktservice) bereitgestellten Umschulungskurs sind Werbungskosten.
Der Steuerpflichtige erzielte als Dienstnehmer für einen Teil des Jahres Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Er war aber auch einige Monate arbeitslos. In der Zeit der Arbeitslosigkeit schickte ihn das AMS zur Umschulung in einen Kurs "Datenbankentwickler". Die Kurskosten bezahlte das AMS.