Wenn sich der Familienwohnsitz zunächst bereits am Beschäftigungsort befindet und erst später an einen weit entfernten Ort wegverlegt wird, dürfen Kosten einer doppelten Haushaltsführung nicht abgesetzt werden.
Wenn sich der Familienwohnsitz zunächst bereits am Beschäftigungsort befindet und erst später an einen weit entfernten Ort wegverlegt wird, dürfen Kosten einer doppelten Haushaltsführung nicht abgesetzt werden.