Im Rahmen der Mietzinsanhebung wegen Unternehmensverpachtung nach § 12a Abs 5 MRG kann der Vermieter auch dann die Wertsicherung des auf den angemessenen Betrag angehobenen Mietzinses verlangen, wenn der Mietvertrag keine Wertsicherungsklausel enthält. Bei der Unternehmensverpachtung ist das Anhebungsrecht an keine Präklusivfrist gebunden. Dass der Vermieter zunächst keine Wertsicherung geltend machte, sondern lediglich den angemessenen Betrag mit Leistungsklage einklagte, schließt deshalb ein nachträgliches Wertsicherungsbegehren nicht aus. OGH 13. 10. 2011, 1 Ob 129/11v.