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Keine Vertretungsbefugnis von Wirtschaftstreuhändern im AuslBG-Verfahren

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2012/777RdW 2012, 741 Heft 12 v. 17.12.2012

AuslBG § 28

AVG § 10 Abs 3, § 13

Die berufsmäßige Vertretung eines AG durch eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH in einer Verwaltungsstrafangelegenheit wegen Übertretung des AuslBG (hier: Erhebung der Berufung "Namens und Auftrags unseres Mandanten") ist nicht mit § 10 Abs 3 AVG vereinbar und daher unzulässig.

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