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Kontoeröffnung ohne Identitätsprüfung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/764RdW 2012, 731 Heft 12 v. 17.12.2012

BWG § 40

Der mit "Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" überschriebene § 40 BWG bezweckt die Unterstützung der Aufsichts- und Strafbehörden bei der Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Diese Bestimmung dient damit nur Allgemeininteressen und stellt keine Schutznorm zugunsten einzelner Geschädigter dar.

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