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Exekution - "Änderung der Rechtslage"

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/765RdW 2012, 731 Heft 12 v. 17.12.2012

EO §§ 35, 65, 355

Allenfalls mit Oppositionsklage, nicht jedoch mit Rekurs gegen die Exekutionsbewilligung/die Strafbeschlüsse kann die Verpflichtete ihren Einwand geltend machen, "Geschäftsgrundlage" des Vergleichs sei eine Rechtslage, die sich zwischenzeitig geändert habe (hier: Ausspruch über die Gemeinschaftsrechtswidrigkeit eines allgemeinen Zugabenverbots durch den EuGH), weshalb der Exekutionstitel (zur Gänze) obsolet geworden sei.

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