Cupal/Petutschnig 1 stellen in RdW 2012/660, 627 ff die Frage nach der Zurechnung von Einkünften aus Stiftungen im Fürstentum Liechtenstein (FL). Sie befürchten eine Diskriminierung von FL-Stiftungen im Vergleich zu österreichischen Privatstiftungen.2 Die Zurechnungslehre von Ruppe ermöglicht diskriminierungsfreie Lösungen.