Bei der Einbringung oder Abspaltung fremdfinanzierter Kapitalanteile kommt der Behandlung der Fremdfinanzierungsverbindlichkeit in der Praxis große Bedeutung zu. § 12 Abs 2 Z 3 UmgrStG eröffnete dem Steuerpflichtigen bisher ein Wahlrecht, das mit dem AbgÄG 2012 eingeschränkt wird. Zudem wirft die mit dem BBG 2011 in § 11 Abs 1 Z 4 KStG eingeführte Konzernschranke bei Einbringungen Fragen auf. Der Beitrag beleuchtet die im AbgÄG 2012 vorgesehene Neuregelung sowie die Konzernschranke näher.