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Geht die Herstellerbefreiung bei unentgeltlichem Erwerb auf den Rechtsnachfolger über?

SteuerrechtMag. Monika FingernagelRdW 2012/723RdW 2012, 692 Heft 11 v. 19.11.2012

In den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 6645) wird bislang die Auffassung vertreten, dass die Herstellerbefreiung auch für den, der das Gebäude (zuletzt) unentgeltlich übernommen hat und sodann veräußert, zu gelten hat. Im Folgenden wird untersucht, ob dies va im Hinblick auf die neue Immobilienertragsteuer noch seine Berechtigung hat, zumal das BMF kürzlich von seiner bisherigen Ansicht abgegangen ist.11Vgl Info des BMF, GZBMF-010203/0402-VI/6/2012 vom 3. 9. 2012, BMF-Info zur neuen Grundstücksbesteuerung in Frage und Antwort, gültig ab 3. 9. 2012.

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