Nach dem KollV für Angestellte der Banken und Bankiers haben AN Anspruch auf eine Kinderzulage für jedes Kind, für das sie Anspruch auf gesetzliche Familienbeihilfe haben und diese auch beziehen. Der Umstand, dass diese Zulage teilzeitbeschäftigten AN nur aliquot entsprechend dem Ausmaß ihrer Arbeitzeit zusteht, könnte nach Ansicht des OGH dem unionsrechtlichen Diskriminierungsverbot für Teilzeitbeschäftigte widersprechen. Insbesondere hat der OGH Zweifel, ob bei einer Sozialleistung des AG, die ähnliche Ziele wie die gesetzliche Familienbeihilfe verfolgt, die Anwendung des "Pro-rata-temporis-Grundsatzes" (Berechnung nach dem Ausmaß der Arbeitszeit) angemessen bzw die Aliquotierung der Leistung sachlich gerechtfertigt ist. Aus diesem Grund hat er beim EuGH ein Vorabentscheidungsverfahren eingeleitet. OGH 13. 9. 2012, 8 ObA 20/12t.