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Unzulässige Gewinnspiele

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2012/666RdW 2012, 637 Heft 11 v. 19.11.2012

Das Unionsrecht verbietet aggressive Praktiken, mit denen dem Verbraucher der fälschliche Eindruck vermittelt wird, er habe bereits einen Preis gewonnen, obwohl er einen Betrag zahlen und Kosten übernehmen muss, um Informationen über die Natur des Preises zu erhalten bzw um Handlungen für seine Inanspruchnahme vorzunehmen. Solche Praktiken sind selbst dann verboten, wenn

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