Im Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich hat der EuGH ausgesprochen, dass die in Österreich geltende Rechtslage betreffend die Datenschutzkommission nicht dem Kriterium der völligen Unabhängigkeit genügt. EuGH 16. 10. 2012, C-614/10 , Kommission/Österreich. (Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts siehe RdW 2012/469.)