FBG § 3 Abs 1 Z 8
GmbHG §§ 2, 3, 9, 10
Die GmbH selbst entsteht gem § 2 Abs 1 GmbHG erst mit ihrer Eintragung in das Firmenbuch. Zwar ist der Beginn der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer in das Firmenbuch einzutragen und muss auch bereits die Vorgesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer haben, die Eintragung des Beginns der Vertretungsbefugnis für einen Zeitraum vor der Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch ist jedoch nicht zulässig.