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Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Rechtsmittellegitimation

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2012/638RdW 2012, 602 Heft 10 v. 15.10.2012

IO § 71c Abs 1

Ist ein Notgeschäftsführer vorhanden, kommt einem Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft keine Rekurslegitimation zu.

Dem Gläubiger einer angemeldeten Insolvenzforderung kommt gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Rechtsmittellegitimation zu, ohne dass er die Forderung (zumindest) glaubhaft machen muss; es besteht kein Grund, eine angemeldete Insolvenzforderung im Rekursverfahren einer zusätzlichen Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

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