In einer der ersten Entscheidungen zum neuen kriteriengeleiteten Zulassungsmodells für Ausländer (Stichwort "Rot-Weiß-Rot-Karte") hat der VwGH kürzlich augesprochen, dass der Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen und/oder englischen Sprache durch die Vorlage eines anerkannten Sprachzertifikates iSd Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates zu erfolgen hat; eine faktische Erhebung (Prüfung) der tatsächlichen Sprachkenntnisse des Antragstellers durch die Behörde erfolgt nicht. VwGH 31. 5. 2012, 2012/09/0025.