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§ 10 KStG: Portfoliodividenden aus Drittstaaten ebenfalls befreit

SteuerrechtUniv.-Prof. DDr. Gunter MayrRdW 2011/533RdW 2011, 501 Heft 8 v. 16.8.2011

Mit dem BBG 2009 wurde die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs 1 KStG auf EU/EWR-Gesellschaften ausgedehnt, Portfoliodividenden aus Drittstaaten blieben allerdings von der Befreiung ausgeschlossen und daher steuerpflichtig. Mit dem AbgÄG 2011 wird nunmehr - als Reaktion auf das Urteil des EuGH in den Rechtssachen "Haribo" und "Salinen AG" - die Beteiligungsertragsbefreiung auf Portfoliodividenden aus Drittstaaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht, erweitert. Der Beitrag beleuchtet die Neuregelung etwas genauer.

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