Schwer verständliche Sätze mit 70 und 80 Wörtern, unnötige Schachtelsätze und Verschachtelungen sind die Kennzeichen der FinStrG-Novelle 2010.
Der neue Verkürzungszuschlag (§ 30a FinStrG)
Mit der FinStrG-Novelle 2010 hat der Gesetzgeber den Vorschlag aufgegriffen, das Finanzstrafverfahren zu entkriminalisieren und die Finanzstrafe in bestimmten Fällen durch einen "Verkürzungszuschlag" zu ersetzen (ähnlich bereits Doralt, RdW 1985, 295).