Mit dem BBG 2009 wurde die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 10 Abs 1 KStG auf EU/EWR-Gesellschaften ausgedehnt, Portfoliodividenden aus Drittstaaten blieben allerdings von der Befreiung ausgeschlossen und daher steuerpflichtig. Mit dem AbgÄG 2011 wird nunmehr - als Reaktion auf das Urteil des EuGH in den Rechtssachen "Haribo" und "Salinen AG" - die Beteiligungsertragsbefreiung auf Portfoliodividenden aus Drittstaaten, mit denen eine umfassende Amtshilfe besteht, erweitert. Der Beitrag beleuchtet die Neuregelung etwas genauer.