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BMF-Info zum EuGH-Urteil11EuGH vom 16. 6. 2011, C-10/10 , Kommission/Österreich. betreffend die steuerliche Absetzbarkeit von Forschungsspenden

SteuerrechtRdW 2011/532RdW 2011, 500 Heft 8 v. 16.8.2011

BMF 2. 8. 2011, BMF-010203/0452-VI/6/2011.

§ 4a Z 1 lit a bis d EStG 1988 sieht vor, dass folgende Einrichtungen begünstigte Spendenempfänger sein können:

Universitäten, Kunsthochschulen und die Akademie der bildenden Künste, deren Fakultäten, Institute und besondere Einrichtungen;

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