BMF 25. 7. 2011, BMF-010203/0423-VI/6/2011.
Im Zuge der Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH und Co KG sollen von den Kommanditisten jeweils X-Aktien als Sacheinlagen an die KG übertragen werden. Der Komplementär soll weder gewinn- noch vermögensbeteiligt sein.