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Begründungspflicht auch bei "subjektiv-autonomer" Bewertung

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Dr. Andreas GföhlerRdW 2011/510RdW 2011, 480 Heft 8 v. 16.8.2011

BVergG § 128 Abs 1, § 130 Abs 2

Die Entscheidung einer Bewertungskommission ist verbal zu begründen. Die verbale Begründung darf zulässigerweise nur in besonderen Ausnahmefällen unterbleiben.

BVA 31. 5. 2011, N/0029-BVA/12/2011-23

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