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Herausgabe eines gerichtlich beschlagnahmten Sparbuchs - VfGH unzuständig

WirtschaftsrechtBankenrechtRdW 2011/503RdW 2011, 476 Heft 8 v. 16.8.2011

B-VG Art 137

Die Herausgabe eines (hier: im Zusammenhang mit einer Finanzstrafsache) gerichtlich beschlagnahmten Sparbuchs kann nicht mittels Klage gem Art 137 B-VG vor dem VfGH geltend gemacht werden, sondern im ordentlichen Rechtsweg.

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