ABGB §§ 1295, 1299
Die Bank treffen auch als Eigenhändler wegen ihrer besonderen Vertrauensstellung (und der starken Parallelen zwischen Selbsteintritt und Kaufvertrag) verstärkte Schutz- und Treuepflichten bei Vertragsschluss.
ABGB §§ 1295, 1299
Die Bank treffen auch als Eigenhändler wegen ihrer besonderen Vertrauensstellung (und der starken Parallelen zwischen Selbsteintritt und Kaufvertrag) verstärkte Schutz- und Treuepflichten bei Vertragsschluss.